Im Juli habe ich die Zusage für eine neue Stelle erhalten. Nach Rücksprache mit meiner Jobberaterin wird zuerst mit einem via IV laufenden sogenannten Arbeitsversuch gestartet. Das heisst, ich beginne im ersten Monat mit einem tieferen Pensum, welches im Folgemonat erhöht wird und erst im dritten Monat dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Pensum entsprechen wird. Während dieser Zeit wird meine Arbeitsleistung detaillierter beurteilt und bei Bedarf könnte der Arbeitsversuch bis zu einem halben Jahr verlängert werden. Damit soll herausgefunden werden, ob meine Arbeitsleistung mit einem tieferen Pensum (verhältnismässig) besser ist als mit einem höheren Pensum.
Im Prinzip habe ich nicht grosse Zweifel daran, dass ich das geplante Pensum umsetzen kann. Allerdings bin ich schon froh, dass endlich eine umfassendere Abklärung erfolgt, weil ich in der Vergangenheit schon öfters unter Überforderung gelitten habe. Zwar zeigte sich diese Überforderung nicht immer am Arbeitsplatz, sondern manchmal eher in der Freizeit oder im Haushalt, aber sie war eben doch da. Und nach den letzten Monaten, in denen ich meistens lange ausschlafen konnte, bin ich schon nicht mehr ganz sicher, ob eine regelmässige Arbeitstätigkeit wirklich gut für mich ist (ausser für mein Bankkonto). Apropos Bankkonto: Dieses ist inzwischen tatsächlich sehr am Limit. Wenn nicht bald mehr ankommt, werde ich zwangsläufig ins Minus geraten. Ich hoffe, dass sich dieses Szenario mit dem Arbeitsversuch etwas entschärfen wird und die anschliessende Anstellung die Situation wieder verbessert.
Seitens IV wartet der Jobcoach immer noch auf die Unterlagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsversuch. Jedenfalls waren diese bis am letzten Donnerstag noch nicht eingetroffen und die Jobberaterin hat diesbezüglich beim zuständigen Verantwortlichen der IV nachgefragt. Ich fürchte, dass er wiederum stark überlastet ist und seine Aufgaben deshalb nicht ordentlich erfüllen kann. Auf eine separate Anfrage meinerseits hat er auch nicht geantwortet.
Nachtrag:
Nach einer Absprache mit allen Parteien wurde schliesslich entschieden, dass nicht ein Arbeitsversuch gestartet wird, sondern ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Einarbeitungszuschüssen über drei Monate hinweg durch die IV, welche bei Bedarf verlängert werden könnten.